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Grenzen der Therapie in der Stroke Unit

Die Stroke Unit ist keine Intensivstation, d.h. absehbar beatmungspflichtige oder ausgeprägt hämodynamisch instabile sowie schwer bewusstseinseingeschränkte Patienten mit Gefährdung des Atemwegs sind intensivstationspflichtig. Der gesamte Arbeitsablauf auf der Stroke Unit ist auf die Schlaganfall-Behandlung ausgerichtet, d.h. neurologische Patienten mit anderen überwachungspflichtigen oder ohnehin intensivstationspflichtigen Erkrankungen wie z.B. progredientes GBS, myasthene Krise, Status epilepticus etc. sind, außer in Ausnahmefällen, auf der Intensivstation zu behandeln.